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Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV): Chance für eine zukunftsfähige Versorgung

Okt. 24, 2025
DR. CHRISTIAN HERLES

Kaum ein Thema hat die deutsche Krankenhauslandschaft zuletzt so stark geprägt wie der Krankenhaustransformationsfonds (KHTF). Er markiert den Übergang von kurzfristigen Digitalisierungsschüben hin zu einer langfristig angelegten, strukturellen Neuausrichtung des gesamten Versorgungssystems. Das Ziel: Die im Zuge der Krankenhausreform angestoßenen Umstrukturierungsprozesse in den Krankenhäusern finanziell zu unterstützen. 

 

Die Herausforderungen sind groß: Neue Versorgungsstufen und Leistungsgruppen, die Einführung der Vorhaltevergütung, über Jahre aufgestaute Investitionsdefizite sowie ein anhaltender Fachkräftemangel erhöhen den Druck auf Krankenhäuser, ihre Strukturen grundlegend zu überdenken. 

 

Um diesen Wandel aktiv zu gestalten, hat der Bund den Krankenhaustransformationsfonds als zentrales Förderinstrument etabliert. Insgesamt stehen im Zeitraum von 2026 bis 2035 finanzielle Mittel in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (GKV) und zur anderen Hälfte aus Beiträgen der Bundesländer. Damit stehen jährlich rund 5 Milliarden Euro bereit. Voraussetzung ist, dass die Länder mindestens 50 % der förderfähigen Projektkosten übernehmen und gleichzeitig belegen, dass ihre reguläre Investitionsförderung für Krankenhäuser unverändert fortgeführt wird. 

 

Für Kliniken eröffnet sich damit eine historische Chance: Mit Unterstützung des Fonds können sie gezielt in Schlüsselbereiche wie Infrastruktur, Digitalisierung und Prozessoptimierung investieren – und so die eigene Zukunftsfähigkeit sichern sowie die Versorgung nachhaltig verbessern. 

 

Vom KHZG zum Krankenhaustransformationsfonds 

 

Viele Einrichtungen haben bereits Erfahrungen mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) gesammelt. Dieses hatte zum Ziel, digitale Prozesse in Krankenhäusern nach einheitlichen bundesweiten Standards zu etablieren 

 

Der Transformationsfonds geht darüber hinaus: Er ist im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verankert und mit einer Laufzeit von zehn Jahren angelegt. Damit soll nicht nur Digitalisierung gefördert werden, sondern auch bauliche, organisatorische und strukturelle Maßnahmen, die die Versorgung nachhaltig verändern. 

 

Digitalisierung bleibt dabei ein zentrales Mittel, ist aber eingebettet in das größere Ziel des Strukturwandels. Stichwort: sektorenübergreifende Versorgung. 

 

Fördermittel und Antragstellung 

 

Antragsberechtigt für den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) sind alle Plan-Krankenhäuser nach KHG. Die Anträge werden von den Krankenhäusern beim jeweiligen Bundesland eingereicht. Das Bundesland prüft und bündelt die Anträge und leitet sie anschließend an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiter, welches über die Förderungen entscheidet, den Auszahlungsbescheid erlässt und die bewilligten Mittel an das Land überweist. 

 

Die Länder wiederum sind verpflichtet, ihre Co-Finanzierung sicherzustellen, die Fördermittel zweckgebunden einzusetzen und fristgerecht Nachweise vorzulegen. Spätestens 20 Monate nach Bekanntgabe des Auszahlungsbescheids müssen die Länder den entsprechenden Förderbescheid zu dem Vorhaben weitergeleitet haben. Die Auszahlung erfolgt in jährlichen Tranchen. Darüber hinaus kontrollieren die Länder die Verwendung der Gelder – sie dürfen Einsicht in Unterlagen nehmen und nach vorheriger Ankündigung die Räumlichkeiten der geförderten Krankenhäuser besichtigen. 

 

Jährlich bis zum 1. April müssen die Länder dem Bundesamt für Soziale Sicherung nachweisen, dass sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Innerhalb von 20 Monaten nach Abschluss eines Vorhabens wird zudem eine detaillierte Mittelverwendungsbestätigung an BAS sowie Krankenkassen und Ersatzkassen übermittelt. 

 

Das sind die 8 Fördertatbestände des Transformationsfonds: 

 

  1. Konzentration akutstationärer Kapazitäten 

  2. Umstrukturierung in sektorenübergreifende Versorgung (Integration von Krankenhaus, MVZs und Pflegeeinrichtungen) 

  3. Bildung stationärer telemedizinischer Netzwerke 

  4. Bildung und Ausbau von Zentren für seltene, komplexe Krankheiten (nur mit Universitätsklinikum) 

  5. Bildung regionaler Krankenhausverbünde – von Kooperationen bis hin zu gemeinsamen Leistungsgruppen 

  6. Integrierte Notfallstrukturen (aber nicht bzgl. kassenärztliche Bereitschaftspraxis) 

  7. Dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Stationen 

  8. Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten (nur in Verbindung mit FTB 1 oder 5) 

 

Hier wird deutlich: Krankenhäuser können die Chance nutzen, nicht nur Einzelprojekte umzusetzen, sondern ihre Rolle im regionalen Versorgungsnetzwerk aktiv neu zu gestalten. 

 

Aktueller Stand Krankenhaustransformationsfonds

 

Noch herrscht vielerorts Unsicherheit. Zwar hat Schleswig-Holstein bereits ein Meldeportal für Bedarfsmeldungen geöffnet, in anderen Bundesländern fehlen diese bislang. Auch konkrete Förderrichtlinien stehen noch aus. Ein Referentenentwurf zur Anpassungsgesetzgebung sieht vor, Fristen zu flexibilisieren – was Planungssicherheit aktuell erschwert. 

 

Trotzdem gilt: Wer bereits eine klare Vorstellung von Projekten hat, sollte nicht abwarten. Bedarfsmeldungen sind vielerorts auch formlos möglich und können als Türöffner für kommende Förderphasen dienen. 

 

Was sollten Krankenhäuser jetzt tun? 

 

Auch wenn noch nicht alle Details bezüglich der Antragsstellung geklärt sind, empfiehlt es sich, die Zeit aktiv zu nutzen: 

 

  • Ist-Analyse durchführen: Wo steht Ihre Einrichtung heute? Wo bestehen Versorgungslücken? 

  • Partnerschaften prüfen: Kooperationen mit regionalen Kliniken, MVZs oder Telemedizin-Anbietern eröffnen neue Fördermöglichkeiten. 

  • Konsortien bilden: Gemeinsam lassen sich Projekte effizienter umsetzen und Förderchancen steigern. 

  • Roadmap entwickeln: Von Governance-Strukturen über Antragsskizzen bis hin zu Use Cases. 

  • Kreativität zeigen: Nutzen Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen – der Fonds eröffnet mehr Gestaltungsspielraum als frühere Programme. 

     

Ablauf der Antragstellung zum Krankenhaustransformationsfonds 

 

Für den Zugang zu Fördergeldern aus dem KHTF kommt es sowohl auf zügiges Handeln als auch auf eine präzise Ausarbeitung des Antrags an. Im ersten Schritt kann eine Bedarfsanzeige bei der Förderstelle eingereicht werden, die das Projekt skizziert, aber noch nicht final ausgestalten muss. 

 

Der Antrag muss unter anderem folgende Punkte enthalten: 

 

  1. Bedarfsanzeige mit einer Skizzierung des Projekts einreichen. 

  2. Darstellung des Projekts mit detaillierter Kostenaufstellung. 

  3. Angaben zu den beteiligten Krankenhausträgern, zum geplanten Start- und Endtermin sowie zum erwarteten Gesamtinvestitionsvolumen. 

  4. Aufschlüsselung der förderfähigen Kosten inklusive des Landesanteils sowie des Beitrags des jeweiligen Krankenhausträgers. 

  5. Beleg, dass das Land den notwendigen Finanzierungsanteil übernimmt. 

  6. Nachweis einer Prüfung des Insolvenzrisikos durch ein Testat einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers, das bestätigt, dass auf Basis der Jahresprognose keine Insolvenzgründe nach Insolvenzordnung bestehen. 

  7. Dokumentation des Einvernehmens mit Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen über die Förderung des Projekts und die Beantragung von Mitteln aus dem Transformationsfonds. 

 

Fazit 

 

Der Krankenhaustransformationsfonds ist noch ein „unbeschriebenes Blatt“ – aber eines mit großem Potenzial. Anders als beim KHZG sind Krankenhäuser nun nicht nur Empfänger von Vorgaben, sondern können ihre Zukunft aktiv mitgestalten. Digitalisierung, bauliche Veränderungen und sektorenübergreifende Konzepte greifen dabei ineinander. 

 

Wer die kommenden Monate nutzt, um Ideen zu entwickeln, Partnerschaften zu knüpfen und Bedarfsmeldungen vorzubereiten, positioniert seine Einrichtung optimal für die nächste Förderphase. 
  

Sprechen Sie uns gern an – wir unterstützen mit Erfahrung und praxiserprobten Lösungen.