Assistierte Telemedizin für Apotheken, die mehr kann

Mit samedi bieten Sie assistierte Telemedizin sicher, KBV-konform und ohne technischen Mehraufwand an – und erschließen sich damit eine neue, vergütete Versorgungsleistung für Ihre Apotheke.

Unverbindliche Beratung zur assistierten Telemedizin
Assistierte Telemedizin samedi

Was ist assistierte Telemedizin (aTM)?

Assistierte Telemedizin (aTM) ist eine seit dem 1. Juli 2026 bundesweit abrechnungsfähige Apothekenleistung nach § 129 Abs. 5h SGB V (Digital-Gesetz). Sie unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, eine ärztliche Videosprechstunde in der Apotheke wahrzunehmen – durch technische Hilfestellung, eine strukturierte Ersteinschätzung oder eine Kombination aus beidem.

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Assitierte Telemedizininder Apotheke samedi

Wie profitiert Ihre Apotheke von der assistierten Telemedizin?

Neue, vergütete Leistung

Die assistierte Telemedizin ist seit dem 1. Juli 2026 eine eigenständig abrechnungsfähige Leistung nach § 129 Abs. 5h SGB V – ein zusätzlicher Erlösbaustein, unabhängig vom klassischen Arzneimittelverkauf. 

Zusätzliches Warenkorbpotenzial

Der direkte Kontakt vor Ort schafft natürliche Anknüpfungspunkte für OTC-Produkte, Selbstmedikation und Präventionsangebote.

Wettbewerbsvorteil

Sie positionieren Ihre Apotheke als modernen, digital ausgestatteten Gesundheitsstandort – und setzen sich sichtbar vom reinen Versandhandel ab.

So funktioniert assistierte Telemedizin mit samedi

Damit sich assistierte Telemedizin für Ihre Apotheke wirtschaftlich lohnt, ist der Ablauf so schlank wie möglich gehalten – für Ihr Team ebenso wie für Ihre Patientinnen und Patienten, ohne Eingriff in gewohnte Arbeitsabläufe.
Assistierte Telemedizin Apotheke samedi
1. Patientinnen und Patienten schildern Ihr Anliegen

Ein Patient oder eine Patientin kommt mit einer gesundheitlichen Frage in Ihre Apotheke – Ihr Team erkennt den Bedarf für eine ärztliche Einschätzung.


 

2. Strukturierte Ersteinschätzung per Symptomchecker-Software

Über eine zertifiziertes, medizinisch geprüftes Software zur Symptomanalyse und Risikobewertung prüft Ihr Team, wie dringend das Anliegen ist und ob eine vertragsärztliche Videosprechstunde dafür geeignet ist. Auf Wunsch können auch KI-gestützte Diagnose-Tools unseres Projekts DIHVA zur Ersteinschätzung verwendet werden.

3. Ärztlicher Kontakt per Videosprechstunde

samedi ist zertifizierter Videodienstanbieter und erfüllt die Vorgaben von KBV und GKV-Spitzenverband gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä. Für den ärztlichen Kontakt nutzen Sie wahlweise Ihre eigenen Praxiskontakte oder das kooperierende Ärztenetzwerk von samedi. Auf Wunsch liefern wir ein Tablet zum Durchführen der Videosprechstunde mit.

4. Ausstellung und Einlösung eines eRezepts

Im Anschluss an die vertragsärztliche Videosprechstunde wird je nach Diagnose ein eRezept ausgestellt. Dieses kann dann direkt in Ihrer Apotheke eingelöst werden. 
 

Die Videosprechstunde mit samedi

Mit samedi setzen Sie auf eine bewährte Lösung für die Videosprechstunde, die allein in den vergangenen 12 Monaten 15.000 Mal genutzt wurde.

Unsere Lösung ist dank TI-Anbindung vollständig in die Telematikinfrastruktur integriert. Patientinnen und Patienten nutzen die Videosprechstunde auf Wunsch auch ohne Registrierung.

Videosprechstunde samedi

Was macht samedi zum idealen Anbieter der für die assistierte Telemedizin?

Höchster Datenschutz

samedi bieten maximale Datensicherheit – DSGVO-konform, Ende-zu-Ende-verschlüsselt, zertifiziert nach ISO 27001 und 9001 und mit C5-Typ-2-Testat.

Genutzt in 10.000+ Institutionen

samedi ist seit 2008 Partner für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Über 6.000 Kunden und über 10.000 Gesundheitsinstitutionen setzen bereits auf samedi.

Inkl. Ärztenetzwerk

Mit samedi haben Sie Zugriff samedi auf ein etabliertes Ärztenetzwerk für die telemedizinische Diagnose.

Auf Wunsch inkl. Diagnostik-Hardware

Auf Wunsch erhalten Sie einen multimodulares, KI-gestütztes Diagnostikset zur Erhebung von 50 diagnostischen Werten.

Was bringt Ihnen assistierte Telemedizin wirtschaftlich?

Ist die assistierte Telemedizin mit samedi datensicher und zertifiziert?

Assistierte Telemedizin beinhaltet den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten – von der Anamnese über die Videosprechstunde bis hin zur Ausstellung des eRezepts. Die Software-Lösungen von samedi entsprechen daher den höchsten Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Für Ihre Apotheke bedeutet das: Mit samedi können Sie assistierte Telemedizin anbieten, ohne selbst zusätzliche IT-Sicherheitsprüfungen durchführen zu müssen.

KBV-zertifiziert

DSGVO-konform

Ende-zu-Ende-verschlüsselt

Gehostet in Deutschland

DIHVA: Das Upgrade für die assistierte Telemedizin

DIHVA steht für "Digitale hausärztliche Versorgungsassistenz". Das von samedi und der TK-geförderte Konzept: Speziell geschulte Versorgungsassistenten übernehmen in Ihrer Apotheke mit Hilfe eines einfach zu bedienenden Sets modernster Diagnostik-Hardware die Betreuung vor Ort. Die erhobenen Werte werden telemedizinisch in wenigen Klicks an einen Arzt übermittelt. Das multimodulare, KI-gestützte Diagnostikset zur Erhebung von 50 diagnostischen Werten beinhaltet:

 

  • digitales Otoskop
  • digitales Stethoskop
  • digitales Thermometer
  • digitaler Rachenspatel
  • digitale Kamera
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DIHVA Rucksack

Zwei Wege in die assistierte Telemedizin – wählen Sie Ihren Einstieg

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für assistierte Telemedizin in Ihrer Apotheke ist

Der Alltag in Ihrer Apotheke wird nicht einfacher: Patientinnen und Patienten erwarten schnelle medizinische Orientierung, gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf einer älter werdenden Bevölkerung. Im klassischen Arzneimittelgeschäft sinken die Margen, während der Versandhandel zusätzlichen Druck erzeugt. Neue, verlässliche Erlösquellen außerhalb der reinen Abgabe werden damit für viele Apotheken zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.

Hinzu kommt der Personalmangel: PTA und Approbierte sind schwer zu gewinnen, das Tagesgeschäft ist ohnehin dicht getaktet, und jede neue Dienstleistung muss sich mit begrenzten Ressourcen stemmen lassen.

Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) und der Verankerung in § 129 Abs. 5h SGB V werden Apotheken erstmals als unterstützende Versorgungsstandorte für telemedizinische Leistungen anerkannt — mit eigener, gesetzlich geregelter Vergütung und ohne dass Sie dafür zusätzliches Fachpersonal einstellen müssen.

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Assistierte Telemedizin Wirtschaftlichkeit samedi